Jagdgenossenschaft

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eine Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für die Gemeinde Adelberg wurde ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk gebildet. Dies bedeutet, dass alle Grundeigentümer in der Gemeinde, denen ein bejagbares Grundstück gehört, automatisch Mitglied der Jagdgenossenschaft Adelberg sind. Bejagbar sind dabei alle Grundstücke, die nicht befriedet sind. Befriedet sind alle Siedlungsbereiche, also Gebäude, Hofräume und Hausgärten sowie diejenigen Grundstücke, für die der Grundeigentümer die Befriedung beantragt hat. In der Praxis sind daher hauptsächlich land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bejagbare Flächen.

Allgemeines

In der Regel werden die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Adelberg alle sechs Jahre zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen einberufen. Stimmberechtigt sind dort alle Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen auf dem Gebiet der Jagdgenossenschaft Adelberg. Die Versammlung der Jagdgenossen entscheidet über die Satzung der Jagdgenossenschaft, ob ein Jagdvorstand gebildet oder die Verwaltung auf den Gemeinderat übertragen wird, an wen das Jagdrecht verpachtet wird oder auch über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung.

Die Jagdgenossenschaft Adelberg hat keinen Jagdvorstand gebildet, sondern die Verwaltung auf den Gemeinderat übertragen.

Das Jagdrecht auf dem Gebiet der Jagdgenossenschaft Adelberg steht der Jagdgenossenschaft zu. Diese hat sich dafür entschieden, das Jagdrecht an die Jagdgesellschaft Adelberg zu verpachten. Jagdpächter der Gemeinde Adelberg ist Herr Axel Alpen.