Kommunal- und Europawahl 2024

Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet die Kommunalwahl für die Wahl des Gemeinderates, des Kreistages und der Regionalversammlung sowie die Europawahl statt. Informationen zu den Wahlen finden Sie hier.

Briefwahl beantragen

Einen Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl können Sie hier beantragen. (Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie weiter unten.)

Donnerstag, 14.12.2023 - Gemeinderatssitzung:
Bildung des Gemeindewahlausschusses

Donnerstag, 08.02.2024:
Bekanntmachung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Mitteilungsblatt Östlicher Schurwaldbote

Gründonnerstag, 28.03.2024, 18.00 Uhr:
Ende der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen

Mittwoch, 03.04.2024, 18.00 Uhr
Sitzung des Gemeindewahlausschusses, Beschlussfassung über die Zulassung von Wahlvorschlägen

Donnerstag, 18.04.2024:
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge im Mitteilungsblatt Östlicher Schurwaldbote

Mitte Mai 2024:
Benachrichtigung der Wahlberechtigten/Möglichkeit Beantragung Briefwahl

Mitte/Ende Mai 2024:
Zusendung der Stimmzettel an alle Wahlberechtigten/ggf. mit Briefwahlunterlagen

Sonntag, 09.06.2024:
Gemeinderats-, Kreistags- und Regionalwahl sowie Wahl des Europäischen Parlaments

Ergebnisfeststellung

  • 09.06.2024 ab 18 Uhr: Auszählung der Europawahl und der Regionalwahl
  • 10.06.2024: Auszählung der Kreistagswahl und der Gemeinderatswahl

vrsl. Donnerstag, 13.06.2024:
Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Gemeinderatswahl

Sie sind am Wahltag verhindert und können nicht persönlich ins Wahllokal gehen? Dann beantragen Sie einfach Ihre Briefwahlunterlagen.

Zu den Europa- und Kommunalwahlen kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei uns beantragt werden. Telefonische anträge und Anträge per SMS/Whatsapp sind NICHT zulässig.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per [Post/Amtsbote] zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (k.kissling(@)adelberg.de oder l.wirth(@)adelberg.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024. Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bei der Gemeinde Adelberg - Wahlbüro
bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag)
ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Der Antrag kann per Post an die Gemeinde Adelberg, Vordere Hauptstraße 2, 73099 Adelberg gesendet werden. Bitte beachten Sie die allgemeine Postlaufzeit.

Weiterführende Informationen für Unionsbürger und das Antragsformular finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter diesem Link.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind auch in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany. erhältlich.

Rechtsgrundlagen

Kommunalwahlgesetz

Kommunalwahlordnung

Wer wird von wem gewählt und wer darf Wählen?

Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg werden unter diesem Link erklärt. 

Die Broschüre "Einfach wählen gehen!" erklärt in leichter Sprache, was man zu den Kommunalwahlen wissen muss. Die Broschüre liegt im Rathaus aus. Sie kann außerdem unter diesem Link heruntergeladen werden.

Siehe auch: Erklärfilm "So wählt man richtig!" von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Erklärvideo

Siehe auch: Erklärfilm "So wählt man richtig!" von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Kontakt

Ansprechpartnerin bei Fragen zur Wahl: Frau Lisa Wirth

Rathaus Adelberg
Vordere Hauptstraße 2
73099 Adelberg
Telefon 07166 91011-13
E-Mail: L.Wirth(@)adelberg.de